SHFV Gewinnspiel beim LOTTO MASTERS: Das sind die Teilnahmebedingungen

Der Schleswig-Holsteinische Fußballverband bietet allen Interessierten ein Gewinnspiel  beim LOTTO MASTERS an. Mitmachen kann man via Social Media. Hier erfahren Sie alles rund um die Teilnahmebedingungen.

Veranstalter
Veranstalter des Gewinnspiels ist des Schleswig-Holsteinische Fußballverband e.V. (SHFV), Winterbeker Weg 49 in 24114 Kiel, Mail: info@shfv-kiel.de, vertreten durch zwei Mitglieder des geschäftsführenden Präsidiums.
Die Teilnahme ist kostenlos.
Das Gewinnspiel (LOTTO-MASTERS-Gewinnspiel) steht nicht im Zusammenhang mit Facebook, Instagram oder einem anderen Social-Media-Anbieter. Diese Anbieter sind nicht für das Gewinnspiel verantwortlich; Anfragen zum Gewinnspiel dürfen nicht an diese Anbieter gestellt werden, sondern ausschließlich an den SHFV.

Gewinnspiel
Der SHFV veranstaltet ein Gewinnspiel am 11.01.2025 (LOTTO-MASTERS-Gewinnspiel), für welche er Preise wie in der Ausschreibung zum Gewinnspiel benannt, bereitstellt und diese nach den in der Ausschreibung genannten und unter den folgenden Bedingungen vergibt.
Die Teilnahme setzt nicht den Erwerb einer Ware oder Dienstleistung voraus. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen.

Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Sollte ein*e Teilnehmer*in in seiner/ihrer Geschäftsfähigkeit beschränkt sein, bedarf es der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters.
Ausgeschlossen von der Teilnahme sind alle an der Durchführung des Gewinnspiels beteiligten Personen, hauptamtliche Mitarbeiter*innen des SHFV sowie ihre Familienmitglieder.
Die Teilnahme setzt die Erfüllung der Teilnahmebedingungen voraus.
Eine mehrfache Teilnahme, sowie die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder Identitäten von Dritten ist ausgeschlossen und führt zum Ausschluss vom Gewinnspiel.
Der SHFV kann Personen von der Teilnahme ausschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen. Dieses sind insbesondere: Manipulation im Zusammenhang mit der Durchführung des Gewinnspiels, Verstöße gegen die Teilnahmebedingungen, unlauteres Handeln, falsche oder irreführende Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme.

Teilnahme
Für die Teilnahme ist das Nennen der richtigen Fehleranzahl eines Suchbildes erforderlich. Nach dem 11.01.2025 (Abpfiff des letzten Spiels) eingehende Einsendungen können nicht mehr berücksichtigt werden.

Gewinnbenachrichtigung
Die Ermittlung der Gewinner*in erfolgt spätestens am Tag nach Teilnahmeschluss (12.01.2025, 12Uhr) durch die Presseabteilung des SHFV. Es wird nur der/die Teilnehmer*in berücksichtigt, der/die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen vollständig erfüllen.
Der/Die Gewinner*in wird zeitnah per Direktnachricht auf Instagram über den Gewinn informiert, die Preise werden nach Absprache an die angegebene (E-Mail-)Adresse geschickt, oder können beim SHFV abgeholt werden.
Der Gewinn kann ausschließlich von der/dem ermittelten Gewinner*in eingelöst werden. Eine Übertragung, ein Umtausch sowie eine Barauszahlung sind nicht möglich.
Mit dem Gewinn verbundene Zusatzkosten werden von dem/der Gewinner*in getragen. Für eine etwaige Versteuerung ist der/die Gewinner*in selbst verantwortlich. Der SHFV ist berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung, ohne Einhaltung von Fristen und ohne Mitteilung von Gründen ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder den Verlauf zu ändern, wenn dieses aus technischen oder rechtlichen Gründen erforderlich ist.

Datenschutz
Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist die Angabe von persönlichen Daten (Name, E-Mailadresse oder ggf. Postanschrift) notwendig. Der/Die Teilnehmer*in versichert, dass die gemachten Angaben wahrheitsgemäß und richtig sind.
Nach Abschluss des Gewinnspiels werden die Daten gelöscht und nicht für andere Zwecke verwendet.
Im Rahmen der Vorgaben der Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung stehen Ihnen ein Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung und ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. Soweit Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstößt, steht Ihnen ein Beschwerderecht gegenüber der Datenschutzaufsichtsbehörde Schleswig-Holstein (Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24103 Kiel, www.datenschutzzentrum.de) und gegenüber jeder anderen Datenschutzaufsichtsbehörde zu.
Sämtliche personenbezogenen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Recht
Der Rechtsweg ist im Hinblick auf die Ermittlung des Gewinners / der Gewinnerin und eine etwaige Beurteilung der eingereichten Beiträge ausgeschlossen, das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Fragen oder Beschwerden können an den SHFV unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten gerichtet werden.

Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt die dem darin enthaltenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Ebenso verhält es sich bei einer Regelungslücke in den Teilnahmebedingungen.